Patienteninformation zum Umgang mit Personendaten
Nachfolgend informieren wir Sie darüber, zu welchem Zweck die Hebamme Marina
Neuenschwander Ihre Personendaten erhebt, speichert oder weiterleitet. Zusätzlich
informieren wir Sie über Ihre Rechte, welche Sie im Rahmen des Datenschutzes
wahrnehmen können.
Verantwortlichkeiten
Die verantwortliche Stelle für die Bearbeitung Ihrer Personendaten und insbesondere Ihrer Gesundheitsdaten ist die Hebamme Marina Neuenschwander. Bei Fragen zum Datenschutz oder wenn Sie Ihre Rechte im Rahmen des Datenschutzes wahrnehmen wollen, wenden Sie sich bitte an die Hebamme Marina Neuenschwander.
Erhebung und Zweck der Datenbearbeitung
Die Bearbeitung (Erhebung, Speicherung,
Verwendung sowie Aufbewahrung) Ihrer Daten erfolgt aufgrund des Behandlungsvertrages
und gesetzlicher Vorgaben zur Erfüllung des Behandlungszwecks sowie zu den damit
verbundenen Pflichten. Die Erhebung von Daten erfolgt einerseits durch die Hebamme
Marina Neuenschwander im Rahmen Ihrer Behandlung. Andererseits erhalten wir auch Daten von Ärzt:innen und weiteren Gesundheitsfachpersonen, bei denen Sie in Behandlung waren oder sind, falls Sie hierfür Ihre Einwilligung gegeben haben. In Ihrer Patientendokumentation werden nur Daten bearbeitet, die im Zusammenhang mit Ihrer medizinischen Behandlung stehen. Die Patientendokumentation umfasst die persönlichen Angaben wie Personalien, Kontaktdaten und Versicherungsangaben sowie unter anderem im Rahmen der Behandlung durchgeführte Aufklärungsgespräche, erhobene Gesundheitsdatenwie Anamnesen, Diagnosen, Befunde und Verläufe.
Dauer der Aufbewahrung
Ihre Patientendokumentation wird während 20 Jahren nach Ihrer
letzten Behandlung aufbewahrt. Danach wird sie mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung weiter aufbewahrt oder sicher gelöscht bzw. vernichtet.
Weitergabe der Daten
Ihre Personendaten und insbesondere Ihre medizinischen Daten übermitteln wir nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich erlaubt oder verlangt ist oder wenn Sie im Rahmen Ihrer Behandlung in die Weitergabe der Daten eingewilligt haben.
- Die Übermittlung an Ihre Krankenversicherung erfolgt zum Zweck der Abrechnung der Ihnen gegenüber erbrachten Leistungen. Die Art der übermittelten Daten orientiert sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben.
Im Einzelfall, abhängig von Ihrer Behandlung und Ihrer entsprechenden Einwilligung, erfolgt
die Übermittlung von Daten an weitere berechtigte Empfänger (z.B. Ärztinnen, andere Hebammen, Therapeutinnen/ Therapeuten, etc.)
Widerruf Ihrer Einwilligung
Haben Sie für eine Datenbearbeitung Ihre ausdrückliche
Einwilligung gegeben, können Sie eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit ganz oder
teilweise widerrufen. Der Widerruf oder der Wunsch nach Änderung einer Einwilligung hat
schriftlich zu erfolgen. Sobald wir Ihren schriftlichen Widerruf erhalten haben und die
Bearbeitung auf keine andere Rechtsgrundlage als die Einwilligung gestützt werden kann,
wird die Bearbeitung eingestellt. Die Rechtmässigkeit der bis zum Widerruf erfolgten
Datenbearbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Auskunft, Einsicht und Herausgabe
Sie haben jederzeit das Recht, Auskunft zu Ihren Personendaten zu erhalten. Sie können Ihre Patientendokumentation einsehen oder auch eine Kopie verlangen. Die Herausgabe der Kopie kann u.U. kostenpflichtig sein. Allfällige Kosten, welche vom Aufwand der Erstellung der Kopie abhängen, werden Ihnen vorgängig bekannt gegeben.
Recht auf Datenübertragung
Sie haben das Recht, Daten, die wir automatisiert bzw. digital verarbeiten, an sich oder an einen Dritten aushändigen zu lassen. Dies gilt insbesondere auch bei der Weitergabe von medizinischen Daten an eine von Ihnen gewünschte Gesundheitsfachperson. Sofern Sie die direkte Übertragung der Daten an einen anderen Verantwortlichen verlangen, erfolgt dies nur, soweit es technisch machbar ist.
Berichtigung Ihrer Angaben
Wenn Sie feststellen oder der Ansicht sind, dass Ihre Daten nicht korrekt oder unvollständig sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Berichtigung zu verlangen. Kann weder die Korrektheit noch die Unvollständigkeit Ihrer Daten festgestellt werden, haben Sie die Möglichkeit auf die Anbringung eines Bestreitungsvermerks.